Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30518
BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21 (https://dejure.org/2022,30518)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2022 - IV ZR 305/21 (https://dejure.org/2022,30518)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2022 - IV ZR 305/21 (https://dejure.org/2022,30518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 552a Satz 1 ZPO, §§ 6, 7 IfSG, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 547 Nr. 6 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Einstellung des Betriebs eines Catering-Service im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Einstellung des Betriebs eines Catering-Service im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGH lehnt "faktische Betriebschließung" ab

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 1507

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.03.2021 - IV ZR 269/20

    Unzulässigkeit der Revision wegen nicht grundsätzlicher Bedeutung der tatsächlich

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    a) Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die das Berufungsgericht angenommen hat, setzt voraus, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage als im konkreten Fall entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft, und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschlüsse vom 24. März 2021 - IV ZR 269/20, FamRZ 2021, 1068 Rn. 13; vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18, FamRZ 2020, 287 Rn. 9; jeweils m.w.N.).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (Senatsbeschluss vom 24. März 2021 aaO).

  • BGH, 10.04.2019 - IV ZR 59/18

    Anspruch eines eines Rechtsschutzversicherten auf Gewährung von Rechtsschutz für

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    Aus prozesswirtschaftlichen Gründen ist aber § 547 Nr. 6 ZPO dann nicht heranzuziehen, wenn - wie hier - mangels Erfolgsaussicht der Revision zum Hauptanspruch die nicht erörterte Nebenforderung schon mit Blick auf ihre Abhängigkeit vom Bestehen der Hauptforderung ohne Erfolg bleiben muss (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2022 - IV ZR 199/21 juris Rn. 7, zum eingeschränkten Anwendungsbereich des § 547 Nr. 6 ZPO vgl. auch Versäumnisurteil des Senats vom 10. April 2019 - IV ZR 59/18, VersR 2019, 811 Rn. 15).
  • BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18

    Bestimmung der Erbfolge anhand eines notariellen Testaments; Rechtzeitiger

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    a) Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, die das Berufungsgericht angenommen hat, setzt voraus, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage als im konkreten Fall entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und klärungsfähig aufwirft, und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschlüsse vom 24. März 2021 - IV ZR 269/20, FamRZ 2021, 1068 Rn. 13; vom 28. Februar 2019 - IV ZR 153/18, FamRZ 2020, 287 Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    Dies führt dazu, für weitere die Entscheidung tragende Begründungen die für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung erforderliche Entscheidungserheblichkeit zu verneinen, weil in diesem Fall eine Klärung der gegebenenfalls zulassungsrelevanten Frage nicht zu erwarten ist (vgl. zur Rechtslage bei der Nichtzulassungsbeschwerde BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - IX ZR 296/19, ZInsO 2021, 1764 Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZR 140/10, juris Rn. 5; vgl. zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72 [juris Rn. 7]; MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl. § 543 Rn. 26 m.w.N.; vgl. ferner BAG, BAGE 91, 93 [juris Rn. 14] sowie BVerwG, NJ 1995, 382 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 72/02

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe bei mehreren alternativen Rechtsfehlern

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    Dies führt dazu, für weitere die Entscheidung tragende Begründungen die für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung erforderliche Entscheidungserheblichkeit zu verneinen, weil in diesem Fall eine Klärung der gegebenenfalls zulassungsrelevanten Frage nicht zu erwarten ist (vgl. zur Rechtslage bei der Nichtzulassungsbeschwerde BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - IX ZR 296/19, ZInsO 2021, 1764 Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZR 140/10, juris Rn. 5; vgl. zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72 [juris Rn. 7]; MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl. § 543 Rn. 26 m.w.N.; vgl. ferner BAG, BAGE 91, 93 [juris Rn. 14] sowie BVerwG, NJ 1995, 382 [juris Rn. 6]).
  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZN 857/98

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Doppelbegründung

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    Dies führt dazu, für weitere die Entscheidung tragende Begründungen die für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung erforderliche Entscheidungserheblichkeit zu verneinen, weil in diesem Fall eine Klärung der gegebenenfalls zulassungsrelevanten Frage nicht zu erwarten ist (vgl. zur Rechtslage bei der Nichtzulassungsbeschwerde BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - IX ZR 296/19, ZInsO 2021, 1764 Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZR 140/10, juris Rn. 5; vgl. zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72 [juris Rn. 7]; MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl. § 543 Rn. 26 m.w.N.; vgl. ferner BAG, BAGE 91, 93 [juris Rn. 14] sowie BVerwG, NJ 1995, 382 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 24.06.2021 - IX ZR 296/19

    Anhörungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Teilweise Zurückweisung der

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    Dies führt dazu, für weitere die Entscheidung tragende Begründungen die für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung erforderliche Entscheidungserheblichkeit zu verneinen, weil in diesem Fall eine Klärung der gegebenenfalls zulassungsrelevanten Frage nicht zu erwarten ist (vgl. zur Rechtslage bei der Nichtzulassungsbeschwerde BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - IX ZR 296/19, ZInsO 2021, 1764 Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZR 140/10, juris Rn. 5; vgl. zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72 [juris Rn. 7]; MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl. § 543 Rn. 26 m.w.N.; vgl. ferner BAG, BAGE 91, 93 [juris Rn. 14] sowie BVerwG, NJ 1995, 382 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 18.05.2022 - IV ZR 199/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen der Schließung eines

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    Aus prozesswirtschaftlichen Gründen ist aber § 547 Nr. 6 ZPO dann nicht heranzuziehen, wenn - wie hier - mangels Erfolgsaussicht der Revision zum Hauptanspruch die nicht erörterte Nebenforderung schon mit Blick auf ihre Abhängigkeit vom Bestehen der Hauptforderung ohne Erfolg bleiben muss (Senatsbeschluss vom 18. Mai 2022 - IV ZR 199/21 juris Rn. 7, zum eingeschränkten Anwendungsbereich des § 547 Nr. 6 ZPO vgl. auch Versäumnisurteil des Senats vom 10. April 2019 - IV ZR 59/18, VersR 2019, 811 Rn. 15).
  • BGH, 07.07.2011 - IX ZR 140/10

    Anspruch auf Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Vorbringen einer Partei in

    Auszug aus BGH, 21.09.2022 - IV ZR 305/21
    Dies führt dazu, für weitere die Entscheidung tragende Begründungen die für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung erforderliche Entscheidungserheblichkeit zu verneinen, weil in diesem Fall eine Klärung der gegebenenfalls zulassungsrelevanten Frage nicht zu erwarten ist (vgl. zur Rechtslage bei der Nichtzulassungsbeschwerde BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2021 - IX ZR 296/19, ZInsO 2021, 1764 Rn. 4; vom 7. Juli 2011 - IX ZR 140/10, juris Rn. 5; vgl. zur Rechtslage bei der Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 72/02, NJW 2004, 72 [juris Rn. 7]; MüKoZPO/Krüger, 6. Aufl. § 543 Rn. 26 m.w.N.; vgl. ferner BAG, BAGE 91, 93 [juris Rn. 14] sowie BVerwG, NJ 1995, 382 [juris Rn. 6]).
  • BGH, 15.03.2023 - VII ZR 150/22

    Wechselseitige Ansprüche aus einem von der Auftragnehmerin gekündigten Vertrag

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (vgl. BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - IV ZR 305/21 Rn. 5 m.w.N., VersR 2022, 1507).
  • LG Frankfurt/Main, 28.02.2023 - 24 S 180/22

    Fluggastrechte-Verordnung - Nachweis des rechtzeitigen Erscheinens zur

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (BGH Beschluss vom 24. März 2021 aaO; BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - IV ZR 305/21 -, Rn. 5, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2023 - 24 S 202/22
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtfrage dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird oder in den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen dazu vertreten werden (BGH Beschluss vom 24. März 2021 aaO; BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - IV ZR 305/21 -, Rn. 5, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht